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ArchivApril 2018

Kein Bonus für Ehepaare – Bei Heimunterbringung wird doppelte Haushaltsersparnis angerechnet

Wer für seinen Platz in einem Alten- oder Pflegeheim selbst (zu-)zahlen muss, der kann diese Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Allerdings zieht der Fiskus von diesem Betrag die sogenannte Haushaltsersparnis ab. Diese Anrechnung gilt bei Ehepaaren sogar in doppelter Höhe. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 22/16)

Mehr Wohnungsbau durch Grundstücke vom Bund?

Vor allem in Großstädten mangelt es an Wohnraum: Die Große Koalition aus CDU und SPD will deshalb im Haushalt 2019 regeln, dass die zuständige Behörde interessierten Kommunen mehr Grundstücke aus Bundesbesitz verkauft. Ziel der GroKo ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

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