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ArchivJuli 2020

Staatsanwaltschaft Bremen- Ramazan Turgay gewerbsmäßige Bandenhehlerei

Az.: 370 Js 60284/15 VRs

Die Staatsanwaltschaft Bremen führt ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Ramazan Turgay, der durch Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 16.05.2019, rechtskräftig seit dem 24.05.2019, Az: 370 Js 60284/15, wegen Gewerbsmäßige Bandenhehlerei in 14 Fällen verurteilt wurde.

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