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Mietpreisbremse für Dresden

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In Dresden gibt es aktuell eine Kappungsgrenze von 15 Prozent bei bestehenden Mietverhältnissen. Das bedeutet, dass maximal 15 Prozent der Vergleichsmiete als Obergrenze innerhalb von drei Jahren aufgeschlagen werden.

Der Antrag der Linken muss erst durch den Rat, bevor sich Oberbürgermeister Hilbert auf Landesebene dafür einsetzen muss, dass Dresden als angespannter Wohnungsmarkt bewertet wird. In diesen Gebieten darf die Anfangsmiete eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete maximal um 10 Prozent übersteigen.

Im momentanen Zustand gibt es dafür keine Regelungen. Somit sind Kaltmieten über 10 Euro keine Seltenheit mehr. Im Ausschuss für Soziales und Wohnen fand der Antrag der Linken eine knappe Mehrheit. Nun muss der Rat entscheiden, wie es weiter geht.

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von factum
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