wohnen-in-dresden.com Alle Informationen rund um Dresden

Urteil zur Besteuerung von Verkaufserlösen einer Zweit- oder Ferienwohnung

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Anders verhält es sich, wenn die Wohnung zwischen Anschaffung und Verkauf oder in den zwei Jahren vor der Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Wie aber ist die Rechtslage, wenn es sich um eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus handelt? Mit einem solchen Fall beschäftigte sich der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 27.06.2017 (Az. IX R 37/16).

Finanzamt verlangte Einkommensteuer

Eine Eigentümerin hatte ihre Immobilie zunächst an den Vater vermietet. Später, nachdem das Mietverhältnis beendet war, nutzte sie die Immobilie rund zwei Jahre selbst für Ferienzwecke. Danach verkaufte sie sie.  Ihr Finanzamt und dem folgend auch das Finanzgericht besteuerten den Veräußerungsgewinn. Eine begünstigte Eigennutzung liege nicht vor, da die (ehemalige) Eigentümerin ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt hatte. Zudem handelte es sich bei der Immobilie um eine Zweitwohnung, die nur zu Ferienaufenthalten genutzt worden war. Das Finanzgericht vertrat die Auffassung: Der Gesetzgeber wolle mit der Ausnahmeregelung nur beruflich genutzte Wohnungen begünstigen. 

Bundesfinanzhof widersprach

Dem wiedersprach der Bundesfinanzhof. Ein Gebäude würde auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es von der (ehemaligen) Eigentümerin nur zeitweilig bewohnt werde, ihr jedoch in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung stehe. Dabei müsse es sich weder um die Hauptwohnung handeln, noch müsse sich dort der persönliche Lebensschwerpunkt befinden. Nicht zur Vermietung bestimmte Zweitwohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, fallen somit unter die Begünstigungsregelung. Unter diesen Voraussetzungen unterliegt der beim Verkauf erzielte Veräußerungsgewinn nicht der Einkommensteuer.

Dieses Urteil des BFH schafft Klarheit für eine Vielzahl von Besteuerungs- und Verkaufsvorgängen so Martin Sakraschinsgy, Geschäftsführer der Centurion Invest & Projektgesellschaft mbH & Co. Immobilien KG.

 

Quelle: Immobilienscout24

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : steuer@wwr-publishing.de
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
wohnen-in-dresden.com Alle Informationen rund um Dresden

Archiv