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Insolvenzverfahren – Felber & Eckert Dienstleistungen GbR

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Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 533 IN 1194/20

561 (533) IN 1194/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Felber & Eckert Dienstleistungen GbR, Cunnersdorf 7 b, 01796 Pirna,
vertreten durch den Gesellschafter Sascha Eckert
vertreten durch die Gesellschafterin Sabine Felber

– wurde am 27.04.2021 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Lars Birkigt, Hauptstraße 36, 01097 Dresden, Telefax: 0351 80698781 Telefon geschäftlich: 0351 80698780 Email geschäftlich: kanzlei@ra-bfw.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.06.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149  Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 26.07.2021 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

533 IN 1194/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 28.04.2021

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