Das Kabinett hat den Entwurf für den Bundeshaushalt von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gebilligt. Mehr Geld soll unter anderem in den sozialen Wohnungsbau fließen. Dafür würden bis 2021 zwei Milliarden Euro bereitgestellt, so Scholz. Bereits ab 2018 will er für die Förderung des Wohnungsbaus von Familien 400 Millionen Euro ausgeben.
Die Bereiche „Bauen und Wohnen“ sind insgesamt mit vier Milliarden Euro zusätzlich veranschlagt, Länder und Kommunen sollen mit acht Milliarden Euro entlastet werden. Um den Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen, sind bis 2021 insgesamt zwei Milliarden Euro vorgesehen. Der Etat sieht Ausgaben und Einnahmen von jeweils 341 Milliarden Euro vor, gegenüber dem Vorjahr steigen die Ausgaben damit um 3,1 Prozent.
Das Kabinett will zudem Grundgesetzänderungen auf den Weg bringen. So soll eine neue Passage dem Bund die Möglichkeit geben, Ländern Finanzhilfen für wichtige Investitionen im sozialen Wohnungsbau zu gewähren. Dazu erklärte der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Kai Wegner: „Die Lage am Wohnungsmarkt erfordert ein langfristiges und starkes Engagement der Länder bei der sozialen Wohnraumförderung. Die derzeitige Unterstützung des Bundes würde ohne Grundgesetzänderung 2019 auslaufen“.
Vor dem Hintergrund der Finanzreform zwischen Bund und Ländern will der Bund zwar ab 2020 die eigenen, öffentlichen Investitionen zurückfahren. Die Ausgaben dafür sollen von 37,9 Milliarden Euro 2019 auf 33,5 Milliarden Euro im Jahr 2022 sinken. Zwar reduziere sich die Investitionsquote des Bundes, durch verstärkte Zuweisungen an Länder und Kommunen würden diese aber in die Lage versetzt, mehr zu investieren, etwa in den sozialen Wohnungsbau, so Scholz.
Die öffentlichen Investitionen zählen laut Medienberichten nur teilweise zu den prioritären Maßnahmen, die Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Der endgültige Beschluss soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Die zweite Lesung im Bundestag ist für den 2. bis 4. Juli geplant, der zweite Durchgang im Bundesrat für den 6. Juli.
Quelle: Haufe
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