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Die Modernisierungsumlage ist nicht mehr zeitgemäß

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Diese Vorher-Nachher-Vergleiche haben es in sich. Vorher: 564 Euro, nachher: 2109 Euro. Vorher: 298 Euro, nachher: 672 Euro. Vorher: 810 Euro, nachher: 1767 Euro. Diese Mieterhöhungen haben die jeweiligen Eigentümer den Mietern zusammen mit geplanten Modernisierungsmaßnahmen angekündigt.

Von heute auf morgen sollen die Bewohner doppelt oder – im krassesten der Fälle, die der Mieterverein veröffentlicht hat – fast viermal so viel bezahlen. Besonders bitter ist es, wenn Mieter selbst schon über Jahre sehr viel Geld in Renovierungsarbeiten gesteckt haben. Ach ja: Diese Art der Mieterhöhung ist völlig legal. Eine Kappungsgrenze gilt in solchen Fällen nicht. Bisher jedenfalls.
Die Modernisierungsumlage wurde 1974 mit dem damaligen Miethöhegesetz eingeführt. Sie sollte den Eigentümern Anreize geben, ihren Wohnungsbestand zu verbessern. Damals hatten in der Bundesrepublik noch etwa elf Millionen Wohnungen keine Sammelheizung und drei Millionen kein Bad. Und die Zinsen waren hoch. Im Jahr 2001 wurde die Umlage ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Vor allem in den neuen Bundesländern bestehe noch ein hoher Investitions- und Modernisierungsbedarf, hieß es damals zur Begründung – ein Anreiz für Eigentümer sei weiterhin erforderlich.

Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. In den Großstädten explodieren die Mieten; Menschen mit ganz normalen Einkommen befürchten, sich künftig das Leben dort nicht mehr leisten zu können. Die jüngsten Ergebnisse bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD sind deshalb wichtig – auch wenn sie vor allem Symptome der Krankheit „zu teurer und zu knapper Wohnraum“ bekämpfen. Die Modernisierungsumlage soll auf acht Prozent gesenkt werden.
Der Mieter bezahlt also immer noch selber – er hat nur länger Zeit. Wichtiger ist deshalb der Plan, die zulässige Mieterhöhung auf höchstens drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren zu begrenzen. Doch wer jetzt schon Angst hat, die nächste Erhöhung nicht bezahlen zu können, ist auch so vor Verdrängung nicht geschützt.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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