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Insolvenzverfahren – OPUS Projekt GmbH

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Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 221 IN 1459/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OPUS Projekt GmbH, vertr. d. d. GF Andreas Hafner Turnhallenstraße 6, 08412 Werdau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22800 vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Hafner

Geschäftszweig: Objektverwaltung u. a.

– wurde am 21.12.2020 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Oliver Junghänel, Dr.-Friedrichs-Ring 10, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich: 0375 30347 0 Telefax: 0375 30347 22 Email geschäftlich: zwickau@handschumacher.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 05.02.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 19.03.2021 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz, Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

221 IN 1459/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.12.2020

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