Wie bereits berichtet, haben am 15.03.2018 drei Tochtergesellschaften der P&R-Gruppe einen Insolvenzantrag gestellt. Von der Zahlungsunfähigkeit der drei Anbieter von Containerinvestments sind rund 51.000 Anleger betroffen, die rund 3,5 Milliarden Euro investiert haben. Damit könnte sich der Fall P&R zum größten Anlegerskandal der jüngeren Vergangenheit ausweiten.
Laut Dr. Gerhard Schick, Mitglied des Bundestages Bündnis 90/Die Grünen, wird mit diesem Fall erneut deutlich, dass die bisherige Rechtslage zu kurz greift, um Anleger vor nicht tragfähigen Geschäftsmodellen zu schützen.
Das Anlegerschutzniveau muss für vergleichbare Spar- und Investmentprodukte gleich sein, so Schick. So müsse zum einen der Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes alle in Deutschland angebotenen Formen von Kapitalanlageprodukten erfassen, die nicht bereits anderweitig ausreichend geregelt sind (verbriefte Wertpapiere im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes und Anteile an Investmentvermögen im Sinne des §1 Absatz 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)). Zum anderen müsste für Anbieter von Vermögensanlagen, deren Summe aller emittierten Vermögensanlagen den Betrag von 100 Millionen Euro übersteigt, ein Zulassungs- und Regulierungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeführt werden. Das wäre dann analog demjenigen für Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß KAGB. Dabei sei zu beachten, dass Umgehungstatbestände durch Gründung mehrerer, nur scheinbar unabhängiger Anbieter ausgeschlossen sind.
Bündnis 90/Die Grünen fordert bei solch großen Anlagesummen, dass die ausgebenden Institutionen ein Tragfähigkeitsgutachten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers in Auftrag geben, bevor sie es am Markt veräußern. Eine Aufsicht, die einen Prospekt nur auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit prüft, reiche nicht aus, so Schick.
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