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Solar Haustechnik Bischofswerda GmbH – Insolvenzeröffnung AG Dresden 532 IN 1261/18

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Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 1261/18

 

551 (532) IN 1261/18

 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solar Haustechnik Bischofswerda GmbH, Forsthausstraße 3, 01877 Bischofswerda, Amtsgericht Dresden , HRB 19537

vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Schneider

 

– wurde am 25.09.2018 um 10:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Insolvenzverwalter ist:

 

Rechtsanwalt Gunter Tarkotta, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 81406 0 Telefax: 0351 81406 88 Email geschäftlich: dmp@derra-dd.de

 

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.10.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

 

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO

 

|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

 

|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,

 

|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)

 

|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

 

|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

 

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 20.11.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

 

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 20.11.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

 

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

532 IN 1261/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 26.09.2018

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