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Zwei Richterinnen und ein Richter des Bundesgerichtshofs zu Mitgliedern des Unabhängigen Kontrollrats ernannt

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Der Bundespräsident hat heute Richterin am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch, Richter am Bundesgerichtshof Christian Tombrink und Richterin am Bundesgerichtshof Dietlind Weinland zu Mitgliedern des gerichtsähnlichen Kontrollorgans des mit der Novelle des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst neu geschaffenen Unabhängigen Kontrollrats ernannt. Dem gerichtsähnlichen Kontrollorgan obliegt ab dem 1. Januar 2022 die Rechtskontrolle der technischen Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes. Mit der heutigen Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Richterverhältnis.

Richterin am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schmidt-Räntsch ist 63 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 1984 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach dreijähriger Tätigkeit als Proberichterin im Oberlandesgerichtsbezirk Köln wurde sie im August 1987 bei dem Landgericht Bonn zur Richterin am Landgericht ernannt. Von dort wechselte sie nach einer zweijährigen Abordnung im Februar 1991 als Regierungsdirektorin in das Bundesministerium der Justiz und wurde dort im August 1997 zur Ministerialrätin ernannt. Seit ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof im Juli 2002 gehörte Frau Prof. Dr. Schmidt-Räntsch dem vornehmlich für das Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenat an, dessen stellvertretende Vorsitzende sie seit dem 1. November 2014 war. Seit Errichtung des XIII. Zivilsenats am 1. September 2019 gehörte sie mit anteiliger Arbeitskraft auch diesem Senat an. Zudem war sie von Oktober 2006 bis Ende 2010 beisitzendes Mitglied im Senat für Anwaltssachen und langjährig stellvertretendes Mitglied im Senat für Notarsachen und Senat für Landwirtschaftssachen.

Richter am Bundesgerichtshof Tombrink ist 58 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Während der Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Berlin, dem Amtsgericht Neukölln und im Wege der Abordnung bei der Senatsverwaltung für Justiz eingesetzt. Im März 1993 wurde er bei dem Landgericht Berlin zum Richter am Landgericht ernannt. Nach dem Wechsel in den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg im Jahr 1994 war er bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht tätig und wurde dort im April 1996 zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Mit Wirkung zum 1. Juli 2009 wurde Herr Tombrink zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und war seither Mitglied des insbesondere für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenats. Am 15. Mai 2019 übernahm er dort den stellvertretenden Vorsitz. Zudem war er viele Jahre stellvertretendes Mitglied des Richterrats und ist in Angelegenheiten der Richterinnen und Richter im Bundesdienst stellvertretendes Mitglied im Bundespersonalausschuss.

Richterin am Bundesgerichtshof Weinland ist 61 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie nach etwa einjähriger Tätigkeit als akademische Rätin an der Universität Erlangen-Nürnberg im Jahr 1989 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. In der Proberichterzeit war sie bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth und bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth tätig. Im April 1993 wurde sie am Amtsgericht Nürnberg zur Richterin am Amtsgericht ernannt und leitete von 1998 bis 2004 hauptamtlich Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare. Ihre Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg erfolgte im März 2004. Noch in demselben Jahr wurde sie an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und nahm dort für vier Jahre die Aufgaben der Pressesprecherin wahr. Im Anschluss daran war Frau Weinland wieder als Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg tätig bis sie am 2. Februar 2011 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt wurde. Seither war sie Mitglied des vornehmlich für das Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenats. Seit Juli 2012 war sie zudem Pressesprecherin des Bundesgerichtshofs, zunächst mit dem Schwerpunkt Zivilrecht. Im März 2015 übernahm sie die Leitung der Pressestelle. Darüber hinaus hatte sie von April 2012 bis April 2016 die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten des Bundesgerichtshofs inne.

Karlsruhe, den 1. September 2021

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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